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2009 - 2012
vorangegangene
Änderungen

 
   Neues zum Meldewesen   

Okt. 2011 und Jan. 2012

Änderung des Länderverzeichnisses (incl. Währungsverzeichnis)

März 2011

Neues Merkblatt zum Thema Energiehandel. Es enthält neben ausführlichen Hinweisen zu diesem Thema auch einige neue Kennzahlen für Energiehandelsgeschäfte.Diese sind daher im Leistungsverzeichnis aktuell noch nicht veröffentlicht und müssten ggf. auch in den EDV-Programmen wie z. B. Online- Banking für Auslandszahlungsverkehr noch eingefügt werden.  

   

Januar 2011


Die AWV-Meldevorschriften selbst wurden für dieses Jahr

nicht geändert!

Unabhängig davon bitten wir einige "redaktionelle" Neuerungen zu beachten:

-  Das Länderverzeichnis wurde international den aktuellen Entwicklungen angepasst und gilt ab Jan. 2011. Ende Januar wies die Bundesbank in einem Newsletter (dort bitte abonnieren, es lohnt sich und ist kostenlos) auf die Änderungen Niederländische Antillen besonders hin. Evtl. waren diese Anfang Januar noch nicht in der Länderliste geändert.

- Auch das Verzeichnis Internationale Organisationen wurde auf den neusten Stand gebracht.

-  Ferner hat die Bundesbank ein neues Merkblatt veröffentlicht zu Verrechnungen im Netting/Clearing und zu Cash-pooling. Die Hinweise zu diesen Sonderthemen entsprechen inhaltlich unseren Kommentierungen in den Seminarunterlagen der letzten Jahre.

-  Schließlich noch ein Hinweis für die Nutzer der Excel-Tabellen der Bundesbank (Vordrucke Z 4 ff.):

Die Tabellen in den Excel-Vordrucken wurden aktualisiert, bitte laden Sie die neuen Versionen herunter und nutzen diese für Meldungen ab Januar 2011. Soweit Sie bereits an dem neuesten zukunftsweisenden Meldeverfahren "AMS" teilnehmen, sind die von der Bundesbank auf dieser Plattform bereit gestellten Vordrucke automatisch auf neuestem Stand.

    Januar 2010

Ende Dezember 2009 wurde die 89. Änderung der AWV veröffentlicht:

-  Die wichtigsten Neuerungen betreffen § 62 AWV

   a  natürliche Personen sind künftig von dieser Meldepflicht befreit

   b  Für Meldepflichtige mit Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit Gebietsfremden > 500 Mio € ist eine neue jährliche Meldung über Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden aus derivativen Finanzinstrumenten (Stand per Jahresende) zu erstatten

-  In K3 + K 4 (Blatt 1 und 2) wurden einige Felder geändert bzw. neue Felder eingefügt.

-  Der Wortlaut von § 69 AWV Abs. 2 Nr. 4 wurde redaktionell geändert

und die Bankenvordrucke Z 12/13 (Reiseverkehr) aktuellen Entwicklungen angepasst

-  Die im Juli 2009 von der Bundesbank vorab veröffentlichten

Änderungen im Leistungsverzeichnis gelten nun "offiziell" (s. auch unsere Kommentierung weiter unten, die u. a. einige Hinweise enthält, die wir in den Verlautbarungen der Bundesbank im Juli 2009 vermisst hatten)

Eine Kommentierung der Bundesbank zu den Änderungen 2010 sowie alle neuen Vordrucke und Verzeichnisse finden Sie auf der Homepage der Bundesbank unter "Änderungen im Meldewesen" z. B. die "Information zur 89. VO. zur Änderung der AWV")
- Internetadresse siehe unten -

 

Weitere Neuerungen für 2010

- Änderungen im Länderverzeichnis

- Änderungen im Verzeichnis Internationale Organisationen

   Juli 2009

 

Im Juli 2009 hat die Bundesbank eine überarbeitete Fassung verschiedener Merkblätter und der Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis veröffentllicht.

 

Was sind die wichtigsten Neuerungen?

Hervorzuheben ist zunächst, dass es neue Kennzahlen gibt, die aber im offiziellen Leistungsverzeichnis noch nicht enthalten sind. Die neuen Kennzahlen sind in der Begleitveröffentlichung (Änderungsanzeige zur Stat. Sonderveröffentlichung 7) zusammen mit den 2008 neu hinzugekommenen Kennzahlen aufgelistet. Dabei ist aber nicht erkennbar, welche der Kennzahlen 2008 hinzukamen und welche 2009. Wir haben daher haben nachfolgend die neuen Kennzahlen 2009 kurz aufgelistet (Das Leistungsverzeichnis selbst wurde offiziel im Dezember geändert):

Neue Kennzahlen 

Dienstleistungen

082, 215, 217, 507  div. Frachten sowie erstmal auch
                                Emissionszertifikate
270                          Einnahmen für Luftfrachten im Inland
                                (Kz 270 gab es zwar schon, aber nur für
                                entsprechende Ausgaben)       

Kapitalverkehr 

219, 228, 268, 269  (Zahlungen der Nichtbanken im 
                                   Kreditbereich)

Zinsen 
689, 789, 889          (Zinsen der Nichtbanken im Kreditbereich)

Finanzderivate 
840                          (credit-default-swaps) 

 

1)  Neu sind in den Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis einige wichtige allgemeine Hinweise im Einführungsteil sowie die Kommentierungen zu den Kennzahlen, die 2008 und im Juli 2009 neu hinzugekommen sind. Ferner hat die Bundesbank im Bereich Kapitalverkehr, Kapitalerträge und Finanzderivate wichtige neue Kommentierungen eingefügt. Die Änderungen in den Erläuterungen wurden von der Bundesbank erstmals in der oben genannten Änderungsanzeige übersichtlich aufgelistet. Das spart das Vergleichen mit der früheren Fassung. Neu sind auch folgende Angebote der Bundesbank:

Leistungskatalog

Auf Wunsch der Meldepflichtigen kann durch die Bundesbank ein spezieller „Leistungskatalog“ erstellt werden, in dem für die im Geschäftsablauf des Meldepflichtigen vorkommenden üblichen meldepflichtigen Transaktionen die genaue Zuordnung zu den Kennzahlen (mit Textvorschlägen für den Zahlungszweck) festgelegt ist.

Anmerkung: Das Schlüsselverzeichnis auf der Bundesbankhomepage enthält bereits ein auf den allgemeinen Bedarf von Teilnehmern am Elektronic Banking ausgerichtetes Kennzahlenverzeichnis mit Kurztexten für die Zahlungszweckangabe – der Name: lautet „Spezielles Verzeichnis ausgewählter Kennzahlen für ausgehende Zahlungen im DTAZV“

Meldezeitpunkt

Es  kann ggf. im Rahmen einer Ausnahmeregelung durch die Bundesbank zugelassen werden, dass statt bei Zahlung schon bei Einbuchung von Forderungen und Verbindlichkeiten gemeldet wird- s. Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis unter „Allgemeine Hinweise“ –

 

2)  Die Merkblätter für Immobiliengesellschaften und zu Zahlungen aus Bau- und Montageleistungen wurden in einigen Punkten (geringfügig) geändert. 

 

3)  Das Merkblatt Zahlungen aus Direktinvestitionen wurde aufgrund der Änderungen in den Vorschriften über die Jahresmeldungen K3 und K 4 (2008) vollständig überarbeitet.

 

 

                          Sonstiges

Wichtiger Hinweis: Die Bundesbank hat 2008 den kostenlosen Dienst „Newsletter“
u. a. auch zum Außenwirtschafts-Meldewesen eingerichtet: Auf ihrer Homepage kann man sich im Bereich "Meldewesen/Außenwirtschaft" zum Bezug des automatischen Newsletters registrieren lassen.

 

Einzelheiten zum Meldewesen und zu den Änderungen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank unter

www.bundesbank.de >> Servicebereiche/Meldewesen >> Außenwirtschaft:

AWM = Außenwirtschaftsmeldungen 

                      Stand Jan. 2008